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BGH, 31.08.2021 - 5 StR 220/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Menge des Betäubungsmittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.02.2021 - 606 KLs 19/20
- BGH, 31.08.2021 - 5 StR 220/21
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.03.2022 - 5 StR 366/21
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff und Zustandekommen der …
Denn hiermit hat das Landgericht - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - nach dem Zusammenhang in erster Linie auf die erhebliche Gesamtmenge erfolgreich verkaufter Betäubungsmittel abgestellt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - 5 StR 220/21).